Mietminderung
Mietminderung
Sollte ein Mangel an der Wohnung vorliegen und der Vermieter weigert sich den Mangel zu beheben, so haben Sie als Mieter das Recht die Miete zu kürzen. Bevor Sie jedoch die Miete mindern müssen Sie den Vermieter über den Mangel informiert haben und einen entsprechenden Zeitraum zur Beseitigung des Mangels verstreichen lassen.
Damit Sie bei einem Rechtsstreit auf der sicheren Seite sind, sollten Sie die Beweise sichern (Fotos, Zeugen, etc.) und die Mangelanzeige mit Fristsetzung per Einschreiben-Rückschein versenden. Sollte der Vermieter den Mangel nicht in angemessener Frist beheben, so können Sie dann die Miete mindern.
Quellen
- Mietminderungstabelle Internetratgeber Recht
- Mietminderungstabelle Reuter und Weltkrieg
- Mietminderungstabelle Hanhörster
Trotz aller Bemühungen alle Daten korrekt und unmißverständlich zusammenzufassen, können wir leider keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Informationen auf unseren Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und es wird keine Beratervertrag geschlossen. Bevor weitere Schritte eingeleitet werden, sollte man sich einen Rechtsbeistand holen. Für konkrete Rechtsfragen sollte ein Anwalt konsultiert werden. Nur durch einen Rechtsanwalt kann ein entsprechendes Problem rechtlich sicher abgedeckt werden.
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