Modernisierung

Modernisierung

Modernisierung

Modernisierung sind keine Reparaturen. Die Baumaßnahmen sind nur dann eine Modernisierung, wenn Sie zu einer Wohnwertverbesserung führen.

Alle Modernisierungen muss der Vermieter drei Monate vor Beginn der Arbeiten ankündigen. Der Umfang, der Beginn und die Dauer der Arbeiten muss detailliert dargestellt werden. Des weiteren muss der Vermieter in dem Ankündigungsschreiben die zu erwartende Mieterhöhung nennen.

Modernisierung

Mieterhöhung durch Modernisierung

Nach Abschluss der durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen darf der Vermieter die Miete erhöhen. Er darf elf Prozent der Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Jede noch so kleine Modernisierung muss der Vermieter dulden, jedoch sagt dies noch nichts über eine rechtmäßige Mieterhöhung aus. Der Vermieter darf die Miete nur erhöhen, wenn der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig und nicht nur geringfügig erhöht.

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Sonderkündigung bei Modernisierung

Wird eine Modernisierung durch den Vermieter angekündigt, so hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht bis zum darauf folgenden Monat. Der Mieter kann zum Ende des übernächsten Monats kündigen.

Erhalten Sie die Ankündigung im Januar und erreicht Ihre Kündigung den Vermieter fristgerecht bis Ende Februar so können Sie die Wohnung bereits am 31. März verlassen.



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