Kündigung durch den Vermieter
Kündigung durch den Vermieter
Das Recht einer Kündigung durch den Vermieter ist gesetzlich geregelt und darf nicht durch etwaige Vertragsklauseln erweitert werden. Der Vermieter darf nur bei berechtigtem Interesse einen unbefristeten Mietvertrag kündigen. Eine berechtigtes Interesse ist meist der Eigenbedarf der Mietsache.
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