Kündigung durch den Mieter
Kündigung durch den Mieter
Die Kündigung durch den Mieter kann bei einem unbefristeten Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgemäß erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.
Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Um bei einem entsprechenden Rechtsstreit einen Beweis zu haben, schicken Sie die Kündigung am besten per Einschreiben (Rückschein). Alternativ können Sie die Kündigung auch selbst beim Vermieter einwerfen; sie sollten jedoch einen (unbefangenen) Zeugen mitnehmen.
Die Kündigung muss von allen Mietern unterschrieben sein.
Kündigung durch den Mieter bei Zeitmietverträgen
Bei einem Zeitmietvertrag ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausgeschlossen. Der Zeitmietvertrag muss von beiden Seiten eingehalten werden und die Miete bis zum Ende des Zeitraumes gezahlt werden.
Sonderkündigung bei Modernisierung
Wird eine Modernisierung durch den Vermieter angekündigt, so hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht bis zum darauf folgenden Monat. Der Mieter kann zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Erhalten Sie die Ankündigung im Januar und erreicht Ihre Kündigung den Vermieter fristgerecht bis Ende Februar so können Sie die Wohnung bereits am 31. März verlassen.
Sonderkündigung bei Mieterhöhung
Geht Ihnen eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung oder aufgrund der ortsüblichen Vergleichsmiete zu, dann haben Sie bis zum Ende des übernächsten Monats Zeit Ihr Sonderkündigungsrecht auszusprechen. Der Auszug erfolgt zum Ende des dritten Monats nach der Ankündigung.
Erhalten Sie die Ankündigung im Januar und erreicht ihre Kündigung der Vermieter fristgerecht bis Ende März, so können Sie die Wohnung zum 30. April verlassen.
Trotz aller Bemühungen alle Daten korrekt und unmißverständlich zusammenzufassen, können wir leider keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Informationen auf unseren Seiten stellen keine Rechtsberatung dar und es wird keine Beratervertrag geschlossen. Bevor weitere Schritte eingeleitet werden, sollte man sich einen Rechtsbeistand holen. Für konkrete Rechtsfragen sollte ein Anwalt konsultiert werden. Nur durch einen Rechtsanwalt kann ein entsprechendes Problem rechtlich sicher abgedeckt werden.
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